Vorteile


Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer.

Als Mitglied einer Genossenschaft hat man das Dauernutzungsrecht erworben und ist somit vor unliebsamen Kündigungen geschützt.

Die Mitglieder üben ihre Rechte in Genossenschaftsangelegenheiten durch Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung aus. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann somit bei den Entscheidungen der Genossenschaft mitwirken.

In der Satzung der Genossenschaft sind u.a. die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.